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Kleine Anfrage - KA-0650/VII
1. Über welche Stelle des BA können die bezirkseigenen Werbeflächen gemietet werden? 2. Existieren von Seiten des BA Vergabekriterien oder Einschränkungen hinsichtlich der Vergabe bezirkseigener Werbeflächen? Wenn ja, welche? 3. Welche Einnahmen wurden aus den vom BA vermieteten Werbeflächen generiert in 2011, 2012 und 2013 (in EUR; Haushaltstitel)? 4. Wofür wurden diese in 2011, 2012 und 2013 eingenommenen Werbeeinnahmen konkret verwendet?
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