Drucksache - 0978/XVII  

 
 
Betreff: Barrierefrei ins Nachbarschaftsheim
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Bau
Verfasser:Biele, JürgenVogelsang, Stefanie
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
   Beteiligt:Grüne
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der in der Bauordnung von Berlin enthaltene Paragraph 51, der sich auf behindertengerechtes Bauen bezieht, ist für das Nachbarschaftsheim an der Schierker Straße nicht anzuwenden, da das Heim Bestandsschutz genießt. Auf die desungeachtet vom Bezirksamt vorgebrachte Bitte, die Möglichkeit der Einrichtung eines barrierefreien Zugangs zu prüfen, hat der Vorstand des heimbetreibenden Vereins mitgeteilt, dass die Einrichtung eines barrierefreien Zugangs bislang baulich nicht möglich war. Der Wunsch der BVV Neukölln entspreche aber den eigenen Wünschen, sodass man versuchen wolle, im Rahmen weiterer geplanter Umbaumaßnahmen, einen barrierefreien Zugang einzurichten.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 
 

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