Drucksache - 1398/XXI  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre XIV-185cbb/36, nunmehr Veränderungssperre 8-111/36, für das Grundstück Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-111
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.06.2024 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für das Grundstück Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-111 wird gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578), durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den 28. Mai 2024

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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