Drucksache - 1393/XXI  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.06.2024 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 995) u. a. eine Person zur Vertretung der Katholischen Kirche an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.

 

Frau Margarethe Müller hat Ihr Mandat als ordentliches, beratendes Mitglied § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG vorzeitig niedergelegt. Die Katholische Kirchengemeinde Heilige Drei Könige Nord-Neukölln hat Frau Frederika Meisel als Nachfolgerin von Frau Müller als ordentliches, beratendes Mitglied benannt.

 

Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

Frederika Meisel

(Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin)

 

 

Berlin-Neukölln, 18. Juni 2024

 

 

Martin Hikel Sarah Nagel

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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