Drucksache - 1385/XXI
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Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Straßenzug Alt-Buckow - Johannisthaler Chaussee (zwischen An den Achterhöfen/Rufacher Weg bis zum Fenchelweg/zur Fanny-Zobel-Brücke) durchgängig Tempo 30 angeordnet wird.
Begründung: Der Straßenzug ist gekennzeichnet durch häufig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dies führt zur Verunsicherung von allen Verkehrsteilnehmenden und stellt somit ein Sicherheitsrisiko dar. Da der Straßenzug mehrere Engstellen (z. B. Alt-Buckow auf beiden Seiten des Buckower Damms oder der Wechsel von zwei auf eine Richtungsfahrbahn in der Johannisthaler Chaussee am Imbuschweg) aufweist, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 dringend erforderlich sind, bietet sich diese Lösung für den gesamten Straßenzug an. Auf der Johannisthaler Chaussee zwischen Rudower Str. und Fenchelweg ist nur nachts Tempo 30 angeordnet, obwohl der Fahrradweg auf der nordwestlichen Seite Teil der Fahrbahn ist. |
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