Drucksache - 1275/XXI  

 
 
Betreff: Zukunftsfeste und bedarfsgerechte Musikschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBildung, Schule und Kultur
Verfasser:Dehne, PhilippReichenbach, Marina
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
17.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
07.05.2024 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
29.05.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin gegenüber der Landesebener eine zukunftsfeste öffentliche Musikschule einzusetzen. Hierfür braucht es nicht nur eine schnelle Lösung zur Frage der Sozialversicherungspflicht der Musikschullehrkräfte, sondern auch eine gesetzliche verankerte Bedarfsberechnung analog zum Jugendförder- und Beteiligungsgesetz, durch welche geregelt ist, wie viele Musikschulstunden im Verhältnis zur Einwohnendenzahl angeboten werden müssen. Ferner muss für eine bedarfsgerechte Finanzierung gesorgt werden.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Land Berlin für eine zukunftsfeste öffentliche Musikschule einzusetzen. Hierfür braucht es nicht nur eine schnelle Lösung zur Frage der Sozialversicherungspflicht der Musikschullehrkräfte, sondern auch eine gesetzliche verankerte Bedarfsberechnung analog zum Jugendförder- und Beteiligungsgesetz, durch welche geregelt ist, wie viele Musikschulstunden im Verhältnis zur Einwohnendenzahl angeboten werden müssen. Ferner muss für eine bedarfsgerechte Finanzierung gesorgt werden.

 
 

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