Drucksache - 1265/XXI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozGesBA/SozGes
  Rehfeldt, Hannes
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
17.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Beschluss

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftspakts Verwaltung wurden in einer Pilotierungsphase in ausgewählten Bereichen gesamtstädtische Zielvereinbarungen abgeschlossen, um bei Erfolg das künftige Vorgehen der Einführung dieses Steuerungsinstruments mittelfristig für weitere Bereiche der Verwaltung zu etablieren. In der Pilotierungsphase erarbeitete eine verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (heute: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung) die Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen. Der Bezirk Neukölln war durch die Amtsleitung und Mitarbeit aus dem Finanzcontrolling des Amtes für Soziales maßgeblich an der Entwicklung der Zielvereinbarung beteiligt.

 

Darüber hinaus sind die Erfahrungen aus der Arbeit des Neuköllner Mietpräventionsteams mit in die Ausgestaltung der Zielvereinbarung eingeflossen. Die vorliegende Zielvereinbarung ist mit allen Amtsleitungen aus dem Bereich Soziales, den Senatsverwaltungen IAS (heute: Sen ASGIVA) und Finanzen sowie mit der Resonanzgruppe (Vertreterinnen bzw. Vertreter Leitungen der Steuerungsdienste und der SE Finanzen sowie der SenFin unter Leitung der Senatskanzlei), die in diesem Zusammenhang auch erstmalig als AG Finanzen und Controlling entsprechend der Steuerungsstruktur im „Kompass für die erfolgreiche Etablierung gesamtstädtischer Zielvereinbarungen“ fungierte, abgestimmt.

 

Es gibt nachfolgende vier Steuerungsfelder, unter denen der Fokus dieser Zielvereinbarung auf der Klientinnen – bzw. Klientenperspektive liegt:

 

   Klientinnen- bzw. Klientenperspektive

   Mitarbeitendenperspektive

   Wirtschaftlichkeit (wirtschaftlicher Ressourceneinsatz)

   Rechtskonformität

 

Das Steuerungsfeld Klientinnen- bzw. Klientenperspektive wird durch folgende 5 Qualitätsstandards (noch ohne Zielwert) definiert:

 

   Sofortiges Tätigwerden bei Räumungsklagen

   Aktive Kontaktaufnahme inklusive aufsuchender Arbeit

   Sofortiges Tätigwerden – Anschreiben Zwangsräumungen

   Begleitung Zwangsräumungen

   Einheitlicher Zugang zu den Sozialen Wohnhilfen

 

Die Qualitätsstandards der anderen Steuerungsfelder werden mit der Folgezielvereinbarung definiert.

 

Das Amt für Soziales Neukölln befürwortet den Abschluss der Zielvereinbarung ausdrücklich. Diese Zielvereinbarung schafft die Grundlagen für eine landesweite einheitliche Ist-Datenerhebung in den Sozialen Wohnhilfen, die in ein Verhältnis zur fachlich optimalen Qualität und Ressourcendefinition (sog. Fachstellenkonzept) in den Sozialen Wohnhilfen gesetzt wird.

 

Das Bezirksamt hat im Vorfeld der Unterzeichnung der Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen eine entsprechende Vorlage zur Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.10.2021 beschlossen, die in der Bezirksverordnetenversammlung am 28.10.2021 zur Kenntnis genommen wurde (Drs. 2415/XX).

 

Am 12. Januar 2022 wurde die in Rede stehende Zielvereinbarung mit einer Geltungsdauer bis 31.12.2023 durch das für Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied sowie durch das für Soziales zuständige Bezirksamtsmitglied unterzeichnet (siehe Anlage).

 

In einem ersten Schritt erfolgte bis Ende Juni 2023 eine Datenerhebung in den Fachstellen Soziale Wohnhilfen zu den IST-Zuständen der entwickelten Indikatoren. Aktuell wird geprüft, wie die vorhandenen Daten für die Zielvereinbarung genutzt werden können. Durch die Corona-Pandemie sowie den dramatischen Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die bezirklichen Verwaltungen verzögerte sich die Umsetzung der Zielvereinbarung, so dass noch nicht alle Maßnahmenpakete umgesetzt werden konnten, insbesondere die Themenfelder Daten, Digitalisierung und Ressourcen benötigen eine genauere Betrachtung. Auf der Grundlage der IST-Erhebung und unter Berücksichtigung der Ressourcen sollen in einer Folgezielvereinbarung für 2026 Standards (Mindestwerte) und Zielwerte ermittelt werden. Das Amt für Soziales Neukölln beabsichtigt, weiterhin an diesen Verhandlungen teilzunehmen und die bezirklichen Interessen zu vertreten.

 

Mit Schreiben vom 21.11.2023 teilte die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung mit, dass es erforderlich ist, die im Januar 2022 unterzeichnete Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern, um die erforderlichen Maßnahmenpakete in Vorbereitung einer Folgezielvereinbarung abschließen zu können (siehe Schreiben Sen ASGIVA vom 21.11.2023).

 

Berlin-Neukölln, 09. Januar 2024

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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