Drucksache - 1263/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans für den ehemaligen Bahnhof Rudow einzustellen, sofern die Zermürbungstaktik des Investors gegenüber dem verbliebenen Gewerbebetrieb nicht unmittelbar aufgegeben und eine Vertrauensbasis mit dem Bezirk wiederhergestellt werden kann.
Begründung: Das Bezirksamt und auch die Mehrheit der Fraktionen hat immer betont, dass eine Bebauung des Geländes nur mit einer Lösung für den jetzigen Nutzer vorstellbar ist. Bereits seit der Einleitung des Bebauungsplans dringt der Bezirk auf einvernehmliche Lösungen mit den ansässigen Gewerbetreibenden. Es gab dahingehend eine klare und völlig unmissverständliche Zusage der damaligen Projektentwickler. Zusagen gegenüber Gewerbetreibenden und der BVV Neukölln sind einzuhalten. Nur unter dieser Bedingung hat die BVV dem Bezirksamt die Einleitung des Bebauungsplans empfohlen und das Bezirksamt den B-Plan überhaupt eingeleitet. Die Kündigung des Mietvertrags und nun erfolgte Aussperrung des Gewerbetreibenden steht im Widerspruch hierzu. Es scheint offenkundige Strategie zu sein, dem Pflanzenmarkt seine Geschäftsgrundlage zu entziehen und zur Geschäftsaufgabe zu zwingen. Damit wird das Vertrauen, das in einem Bebauungsplanverfahren benötigt wird, zerstört. Der Bebauungsplan ist daher einzustellen. |
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