Drucksache - 1144/XXI  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 8-114/39 für das Grundstück Lipschitzallee 20/22 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-114
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVStadtentwicklung
  von Chelstowski, Max
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Ausschussberatung
05.03.2024 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
02.07.2024 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung gemeinsam mit dem Ausschuss für Grünflächen, Umwelt, Naturschutz und Klimaanpassung vertagt     
03.12.2024    . öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Überweisung Stadt
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss vertagt 2

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r das Grundstück Lipschitzallee 20/22 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-114 wird gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578), durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den 16.01.2024

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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