Drucksache - 1132/XXI  

 
 
Betreff: Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDVerkehr und Tiefbau
Verfasser:Kapitän, JörgPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
28.02.2024 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.03.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VuT
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, vor der Seniorenwohnanlage „MoRo Seniorenwohnanlagen e.V.“ in der Rollbergstraße 22 die Baustellenabsperrung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

 

Begründung: Laut der Geschäftsführerin der Seniorenanlage stellt die Baustellenabsperrung, die bis mindestens 19.12.2024 aufgrund von Baumaßnahmen für eine Geschäftsstelle des BUND bestehen bleiben soll, eine Gefährdung für Rettungseinsätze für die 118 Senioren in der Anlage dar. Laut Geschäftsführung muss im Durchschnitt viermal pro Woche der Rettungswagen gerufen werden, dessen Besatzung sich zeitraubend mit dem Öffnen der Absperrung beschäftigen muss. Das ist nicht hinnehmbar, da es bei den Einsätzen um altersbedingte Komplikationen wie Herz-Kreislauf-Notfälle und Schlaganfälle geht, bei denen jede Sekunde zählt. Eine Gefährdung durch die gegenüber der Seniorenanlage liegenden Baustelle geht für Passanten, Rad- und Autofahrer nicht aus, da diese durch einen Metallzaun gesichert ist. Ein weiteres Argument des Bezirksamts, dass durch die Bauabsperrung Autofahrer vom Zuparken der Rettungsgasse abgehalten werden sollen, ist nicht stichhaltig. Zum einen behindert die Baustellenabsperrung Rettungsfahrzeuge unnötig und zum anderen kann über temporäre Parkverbotsschilde für Pkw Abhilfe geschaffen werden. Das Bezirksamt muss mit der sofortigen Aufhebung der Baustellenabsperrung die Rettung von Menschenleben durch Einsatzkräfte sicherstellen.

 
 

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