Drucksache - 1108/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-3-1 vom 01.06.2023 für das Gelände zwischen Haberstraße, Neuköllnischer Allee, Chris-Gueffroy-Allee, Nobelstraße und Schmalenbachstraße im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-3-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Absatz 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 578), das zuletzt durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 578) geändert worden ist, beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Absatz 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie in Kapitel III 4.1.5 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-3-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 21. November 2023
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
-Schlussbericht-
Der Bebauungsplan XIV-3-1 vom 01.06.2023 für das Gelände zwischen Haberstraße, Neuköllnischer Allee, Chris-Gueffroy-Allee, Nobelstraße und Schmalenbachstraße im Bezirk Neukölln ist am 13.12.2023 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin festgesetzt worden. Die Verordnung ist am 20.12.2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Nr. 33, auf Seite 417 verkündet worden. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache Nummer 1108/XXI) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 16.01.2024
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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