Drucksache - 1045/XXI  

 
 
Betreff: Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDBüDGleichAntidisQueer
Verfasser:Potthast, JulianButter, Danny
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.11.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik Ausschussberatung
14.12.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BGAQ
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für rgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt schafft für die Bürger die Möglichkeit, in allen Bürgerämtern des Bezirkes Neukölln anfallende Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen per Barzahlung entrichten zu können.

 

Begründung: Eine Barzahlung der Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen ist derzeit nur noch an einem von vier Standorten der Bürgerämter in Neukölln möglich, nämlich im Bürgeramt 1 in der Donaustraße 29, Rathaus Neukölln. In den anderen Standorten (Bürgeramt 2, Sonnenallee 107, im Bürgeramt 3 in der Blaschkoallee 32 und Bürgeramt 4, Zwickauer Damm 52) können die Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen nur mit einer Girocard (mit PIN) bezahlt werden. Der Trend in den letzten Jahren geht dahin, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen die Annahme von Bargeld verweigern. Dabei hat das Bargeld nach wie vor erhebliche Vorteile gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Zum einen ist es mit sehr geringen Hürden praktisch von jedermann nutzbar, wohingegen elektronische Zahlungsmethoden meist an den Besitz eines Bankkontos geknüpft sind. Zudem ist auch die Anonymität und der damit einhergehende Schutz vor Nachvollziehbarkeit beim Bargeldverkehr gewährleistet. Das Bargeld ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion daher in möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen und insbesondere in der Verwaltung als Zahlungsmittel zu erhalten. Zur Verbesserung des Services der Bürgerämter ist es notwendig, dem Bürger beim Begleichen von anfallenden Gebühren auch weiterhin die Wahl zu lassen, wie sie diese begleichen. Eine Erweiterung auf die uneingeschränkte Möglichkeit der Bargeldzahlung in allen Bürgerämtern ist daher zeitnah umzusetzen.

 
 

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