Drucksache - 1039/XXI
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In § 40 (5) nach „[...] soll 5 Minuten nicht überschreiten." wird ergänzt: „Beim Wort des Bürgermeisters beträgt die Redezeit 3 Minuten pro Fraktion, Gruppe und bei fraktionslosen Abgeordneten". Der Satz "Eine Besprechung findet nicht statt." wird gestrichen. |
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