Drucksache - 0932/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die Struktur der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung in Neukölln zu erhalten und beide Träger (Nachbarschaftsheim Neukölln, Deutsches Rotes Kreuz) weiterhin mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen.
-Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 22. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 20. September 2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die Struktur der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung in Neukölln zu erhalten und beide Träger (Nachbarschaftsheim Neukölln, Deutsches Rotes Kreuz) weiterhin mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen.“
Da nunmehr mit Schreiben der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 21. Mai 2024 die tatsächliche Mittelausstattung für die Allgemeinen Unabhängigen Sozialberatungen für das Haushaltsjahr 2024 bekannt gegeben wurde, können auch die Zuwendungsbescheide für das 2. Halbjahr 2024 an die Träger gefertigt werden. Dabei werden, wie in dem vorliegenden Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gefordert, sowohl das Nachbarschaftsheim Neukölln und das Deutsche Rote Kreuz mit der Erbringung der Leistungen beauftragt.
Hinsichtlich des Haushaltsjahres 2025 wurde seitens der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung mitgeteilt, dass nach aktuellem Planungsstand die dann tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Verhandlungen um die Auflösung der PMA für 2025 bis zum Herbst geklärt werden können.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 29. Mai 2024
Martin Hikel Hannes Rehfeldt Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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