Drucksache - 0790/XXI  

 
 
Betreff: Neukölln als Modellregion für die Cannabis-Legalisierung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SozGes
Verfasser:Stemmermann, Jan TjadoRehfeldt, Hannes
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.05.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
30.08.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Gesundheitsausschuss Ausschussberatung
20.06.2023 
15. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
13.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
18.09.2024    33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Ges
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Vorlage zur Kenntnisnahme - ZB vertagt
Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung sieht in der Legalisierung von Cannabis einen überfälligen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber allen relevanten Stellen dafür einzusetzen, dass das Land Berlin und in jedem Falle der Bezirk Neukölln als Modellregion im Sinne der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir vorgestellten Eckpunkte zur geplanten Cannabis-Legalisierung durch die Bundesregierung (s. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html) wird.

 

Der BVV ist regelmäßig dazu zu berichten.

 

Begründung: Am 12. April 2023 haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Eckpunkte für die durch die Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Neben dem angekündigten Gesetzentwurf bzgl. Besitz, Eigenanbau und nicht-kommerziellem Erwerb von Cannabis ist der Verkauf von qualitätsgeprüftem und zertifiziertem Cannabis als Genussmittel aus kommerziellem Anbau in lizenzierten Fachgeschäften zunächst nur in einzelnen Modellregionen - begrenzt auf fünf Jahre - vorgesehen, die wissenschaftlich evaluiert werden sollen.

 

Bisherige repressive Ansätze zeigten keine nachhaltigen Erfolge und führten zu unerwünschten Verdrängungseffekten, vor allem in Wohnkieze. Bei der Verfolgung von Cannabisdelikten sind ca. 80 Prozent der erfassten Delikte im konsumnahen Bereich, was mit unverhältnismäßigem Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte verbunden ist. Da ein Großteil der Verfahren bereits nach geltender Rechtslage eingestellt werden oder eingestellt werden könnten ist diese Kriminalisierung von Konsument*innen zudem politisch nicht vertretbar. Eine effektive Bekämpfung des Schwarzmarktes wurde damit ebenfalls nicht erzielt.

 

Das Land Berlin hat infolgedessen 2019 ebenfalls einen Antrag auf ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe zu wissenschaftlichen Zwecken gestellt und damit ebenfalls einen Richtungswechsel eingefordert. Gegen die ergangene Ablehnung durch das BfArM ist seit 2020 ein Klageverfahren anhängig.  Mit bundespolitischer Unterstützung und dem angekündigten Gesetzentwurf zu regionalen Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten soll nun ein neuer Anlauf unternommen werden und das Bezirksamt beauftragt, sich aktiv gegenüber allen relevanten Stellen dafür einzusetzen, dass Neukölln (oder ganz Berlin) eine Modellregion im Sinne der von der Bundesregierung geplanten Cannabis-Legalisierung wird.

 

-Zwischenbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 21. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 30. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber allen relevanten Stellen dafür einzusetzen, dass das Land Berlin und in jedem Falle der Bezirk Neukölln als Modellregion im Sinne der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir vorgestellten Eckpunkte zur geplanten Cannabis-Legalisierung durch die Bundesregierung

(s. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-

cannabis-12-04-23.html) wird.

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 21. September 2023 an die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gewendet und um Umsetzung des in Rede stehenden Beschlusses gebeten. In diesem Schreiben bin ich nicht umhingekommen, diesen Beschluss um die im Bezirksamt bestehenden erheblichen Bedenken zu ergänzen und auf die gemeinsam vom Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst und dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erarbeitete Stellungnahme hinzuweisen. Darin heißt es auszugsweise:

 

Die großen Fachgesellschaften der Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP) haben mit anderen großen Berufsverbänden und Arbeitsgemeinschaften eine „Gemeinsame Stellungnahme zum Cannabisgesetz“ am 24.07.23 veröffentlicht und sich darin mit Blick auf die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen klar gegen die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ausgesprochen. Wir stimmen […] den zentralen Aussagen der […] Stellungnahme zu […].

 

Hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen von Cannabis-Konsum im jugendlichen und jungen Erwachsenenalter sind die (zum Teil sehr stark) negativen Auswirkungen auf die Hirnreifung, die psychosoziale Entwicklung, die psychische Gesundheit (u.a. bzgl. Angsterkrankungen, Psychotische Entwicklungen bei vorhandener Disposition etc.) und Abhängigkeitsentwicklung mittlerweile sehr gut erforscht und in Fachkreisen weitestgehend unstrittig. Insbesondere der zunehmende intensive Konsum hoher Cannabisdosen über viele Jahre hinweg stellt eine besondere Gesundheitsgefährdung dar. Diese besteht auch in besonderer Weise für Jugendliche, da das menschliche Gehirn bis zur Reife im Alter von 25 Jahren besonders vulnerabel ist. Gerade in Neukölln treffen die beschriebenen psychosozialen Folgen häufig auf bereits vorbestehende intensive psychosoziale Problemlagen.

In Bezug auf die Zunahme des Cannabis-Konsums in Ländern mit bereits erfolgter Legalisierung gibt es kontroversere Diskussionen und sicherlich ist diese auch von den Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Ländern abhängig. Nichtsdestotrotz gibt aus unserer Sicht die aktuelle Datenlage starke Hinweise für eine Gefahr der Zunahme des Cannabis-Konsums und der damit zusammenhängenden negativen Folgeerscheinungen (u.a. Abngigkeitsentwicklung, Zunahme cannabisassoziierter psychischer Erkrankungen) bei Erwachsenen und auf längere Sicht auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsene durch verminderte Risikowahrnehmung und eine erhöhte Cannabis-Verfügbarkeit. Cannabis ist bereits jetzt die am weitesten verbreitete illegale Droge - bei steigender Tendenz - in Deutschland, dies trifft insbesondere auch auf Berlin zu. Dies spiegelt auch unsere Beratungserfahrung im Bezirk Neukölln in den letzten Jahren wider.

 

[…]

 

In der Zusammenschau überwiegen beim geplanten „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ nach unserer Auffassung und unter Einbezug der aktuellen Studienlage die Gefahren die Chancen für die Gesundheit, insbesondere die psychische, von Kindern und Jugendlichen deutlich.“

 

Ich habe des Weiteren darauf hingewiesen, dass der Drogen- und Suchtbericht der Gesundheitsberichterstattung in meinem Geschäftsbereich schon 2017 festgestellt hat, dass Cannabis in Berlin am häufigsten von der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen konsumiert wird. Also gerade von der Gruppe, die am empfindlichsten durch die teils erheblichen Folgen regelmäßigen Konsums gefährdet ist. Innerhalb dieser Gruppe stechen noch einmal Jugendliche unterer sozialer Statusgruppen heraus, unter denen der beinahe tägliche und damit höchst gefährliche Konsum deutlich erhöht ist. Ich habe deutlich gemacht, dass perspektivisch damit zu rechnen ist, dass die Belastung der ohnehin unter massivem Druck stehende ambulante und stationäre Versorgung psychischer Erkrankungen im Kinder- und Jugendalter weiter zunimmt und mittelfristig zusammenbricht. Schon jetzt gibt es Wartezeiten von bis zu einem Jahr, was selbst bei frühzeitigem Erkennen von Störungsbildern einer Chronifizierung nicht ausreichend entgegenwirken kann.

 

Nur ergänzend habe ich darauf hingewiesen, dass die von der Bundesregierung geplante Legalisierung der Abgabe von Cannabis deutschlandweit aber eben auch in Neukölln auf vollkommen unvorbereitete und bereits jetzt überlastete Suchthilfesysteme trifft. Es ist vollkommen unklar und schlicht praktisch nicht umsetzbar, wie eine auch nur im Ansatz geeignete Suchtberatung und Prävention innerhalb kürzester Zeit sichergestellt werden soll. Es gibt weder Finanzierungszusagen an die Kommunen noch Hinweise darauf, wo die erforderlichen Fachkräfte herkommen sollten. Auch im Bezirkshaushalt ist dafür nachvollziehbarerweise keinerlei Vorsorge möglich angefangen bei zusätzlichen personellen Kapazitäten in der Suchthilfekoordination des Bezirks bis hin zu Sach- und Personalmitteln für freie Träger der Suchthilfe. Die Cannabislegalisierung wird letztlich auch auf ein gänzlich unvorbereitetes Jugendhilfesystem treffen, dem im Gesetzentwurf zusätzliche Aufgaben von erheblicher Tragweite zugewiesen werden. Auch die Kontrolle der vorgesehenen Verbotszonen, die nach Untersuchungen meiner Gesundheitsberichterstattung einen großen Teil des Bezirks umfassen, ist faktisch nicht umsetzbar und damit verfehlen sie schon im Ansatz ihren postulierten Zweck des Jugendschutzes.

 

Wie seitens der zuständigen Senatorin mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 zurückgemeldet wurde, werden die Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken insbesondere für Kinder und Jugendlichem, die der Konsum von Cannabis mit sich bringt, geteilt. Daher wurden die Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes, die Altersbeschränkungen für den Erwerb von Cannabis, die Sicherheitsvorkehrungen gegen den unbefugten Zugriff von Minderjährigen, der Nichtrauchendenschutz, die fehlende Finanzierungszusage für suchtpräventive und frühinterventive Maßnahmen, die Einrichtung sogenannter Schutzzonen sowie die Reduzierung der Abgabemenge in Stellungnahmen seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zum Gesetz berücksichtigt. In der Legalisierung sieht die Senatorin gleichwohl eine Möglichkeit, soziale Teilhabehemmnisse abzubauen und konsumierende Personen zu entkriminalisieren und zu entstigmatisieren. Dies sollte aus ihrer Sicht hoffentlich die Sensibilisierung für die Risiken des Konsums erhöhen und den Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte erleichtern.

 

Abschließend wurde mitgeteilt, dass es abzuwarten bleibt, welche Änderungen sich im Rahmen des parlamentarischen Beratungsprozesses am vorliegenden Gesetzesentwurf ergeben. Konkrete Hinweise darauf, ob und wie Kommunen tatsächlich als Modellregion für die kontrollierte Abgabe von Cannabis ausgewählt werden, gibt es insofern bisher nicht.

 

Berlin-Neukölln, 09. November 2023

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 21. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 30. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber allen relevanten Stellen dafür einzusetzen, dass das Land Berlin und in jedem Falle der Bezirk Neukölln als Modellregion im Sinne der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir vorgestellten Eckpunkte zur geplanten Cannabis-Legalisierung durch die Bundesregierung (s. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html) wird.

 

Wie bereits im Rahmen eines Zwischenberichts in der 27. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen, hat sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 21. September 2023 an die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gewendet und um Umsetzung des in Rede stehenden Beschlusses gebeten.

 

Wie seitens der zuständigen Senatorin mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 zurückgemeldet wurde, werden die Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken insbesondere für Kinder und Jugendliche, die der Konsum von Cannabis mit sich bringt, geteilt. Daher wurden die Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes, die Altersbeschränkungen für den Erwerb von Cannabis, die Sicherheitsvorkehrungen gegen den unbefugten Zugriff von Minderjährigen, der Nichtrauchendenschutz, die fehlende Finanzierungszusage für suchtpräventive und frühinterventive Maßnahmen, die Einrichtung sogenannter Schutzzonen, sowie die Reduzierung der Abgabemenge in Stellungnahmen seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zum Gesetz berücksichtigt. In der Legalisierung sieht die Senatorin gleichwohl eine Möglichkeit, soziale Teilhabehemmnisse abzubauen und konsumierende Personen zu entkriminalisieren und zu entstigmatisieren. Dies sollte aus ihrer Sicht hoffentlich die Sensibilisierung für die Risiken des Konsums erhöhen und den Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte erleichtern. Abschließend wurde mitgeteilt, dass es abzuwarten bleibt, welche Änderungen sich im Rahmen des parlamentarischen Beratungsprozesses am vorliegenden Gesetzesentwurf ergeben. Konkrete Hinweise darauf, ob und wie Kommunen tatsächlich als Modellregion für die kontrollierte Abgabe von Cannabis ausgewählt werden, gibt es insofern bisher nicht.

 

Im Rahmen der 27. Öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der XXI. Wahlperiode am 24. Januar 2024 wurde anlässlich der Vorlage zur Kenntnisnahme „Neukölln als Modellregion für Cannabis-Legalisierung“ Besprechung beantragt. Im Ergebnis wurde die alleinige Kontaktaufnahme mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege im Rahmen der Umsetzung seitens einzelner Bezirksverordneter als nicht ausreichend angesehen. Das Bezirksamt wurde gebeten auch das zuständige Bundesministerium für Gesundheit anzuschreiben.

 

Unter Hinweis auf § 3 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) war das Bezirksamt zunächst gehalten hinsichtlich des schriftlichen Verkehrs mit dem Bundesministerium für Gesundheit das Einverständnis aus der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege einzuholen. Da es sich bei einem Ersuchen an das Bundesministerium für Gesundheit, den in Rede stehenden Beschluss zu berücksichtigen, auch um einen Vorgang von besonderer politischer Bedeutung handeln könnte, bat das Bezirksamt ebenfalls um Prüfung, inwieweit hier mit Blick auf § 3 Abs. 1 GGO II nicht auch die Senatskanzlei um ein Einverständnis zu bitten ist. Beides erfolgte mit Schreiben vom 30. Januar 2024 an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

 

Mit Schreiben vom 8. Mai 2024 (Eingang 14. Mai 2024) wurde die Zustimmung der verantwortlichen Senatorin zur Kommunikation mit dem Bundesministerium für Gesundheit erteilt, so dass das Bezirksamt dem Wunsch der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin nachkommen und das Bundesgesundheitsministerium mit Schreiben vom 22. Mai 2024 um Berücksichtigung des in Rede stehenden Beschlusses ersuchen konnte. Mit Antwortschreiben vom 13. Juni 2024 wurde seitens des Bundesgesundheitsministeriums darauf hingewiesen, dass aktuell die Umsetzung der Säule 1 und die Umsetzung der Protokollerklärung im Vordergrund steht, die die Bundesregierung bei der Beratung des Cannabisgesetzes im Bundesrat am 22.rz 2024 abgegeben hat. Parallel zur Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung die Säule 2 vor. Nähere Auskünfte über die Auswahl von Modellregionen und weiteren Einzelheiten sind derzeit seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht möglich. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 02. Juli 2024

 

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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