Drucksache - 0632/XXI
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Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.
Zwischen dem Bezirk Neukölln, vertreten durch den für Finanzen zuständigen Bezirksbürgermeister und den für die Pflege und Unterhaltung des Stadtgrüns zuständigen Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie der Senatsverwaltung für Finanzen wurde die Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung zur Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen in bezirklicher Verwaltung geschlossen. Die Zielvereinbarung bestand bereits für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2020/2021 und wird nun mit einer Gültigkeit für den Zeitraum des laufenden Doppelhaushaltes für die Jahre 2022 und 2023 fortgeführt. Es wird darauf abgezielt, die Zielvereinbarung für die Jahre 2024 und 2025 fortzuschreiben.
Ziel der Vereinbarung ist es, den Bestand an Straßenbäumen durch regelmäßige Kontrolle, nachhaltige Pflege und kontinuierliche Nachpflanzung an geeigneten Standorten langfristig zu stabilisieren. Weitere Informationen zu den vereinbarten Zielen können der Anlage entnommen werden.
Berlin-Neukölln, 06. Dezember 2022
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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