Drucksache - 0257/XXI  

 
 
Betreff: Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter des Bezirksamtes bei Betreten medizinischer Einrichtungen in Neukölln sichergestellt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Güldner, SabineGüldner, Sabine
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
04.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 0257/XXI

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch für Mitarbeiter des Bezirksamtes, wenn diese in eine dieser Einrichtungen eine dienstliche Aufgabe verrichten. (zum Beispiel Gesundheitsamt, Ordnungsamt)?
  2. Wenn ja, wie erfolgt die Durchsetzung und Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für diese Mitarbeiter?
 
 

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