Drucksache - 0246/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes vom 7.04.1994 (GVBl. S. 109) wird
Herr Reinhard Nowotny
für die Dauer von 5 Jahren für den Schiedsamtsbezirk 1 als Schiedsmann gewählt.
Begründung: Gemäß §3 Abs. 3 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) wird eine Schiedsperson für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit von Herrn Reinhardt Nowotny als Schiedsmann ist am 28.03.2022 abgelaufen, so dass eine Neuwahl gemäß § 3 Abs. 1 BlnSchAG erforderlich wird. Nach öffentlicher Bekanntmachung, dass sich interessierte Personen um das Amt einer Schiedsperson bewerben können, haben sich insgesamt sechs Personen um das Amt beworben.
Mit den Bewerber*innen wurden eingehende Gespräche über ihre Motivation und Einsatzbereitschaft geführt, in denen sich das Bezirkswahlamt von der Eignung der Bewerber*innen als Schiedsperson überzeugen konnte. Es erfolgte eine Aufklärung über die mit dem Ehrenamt verbundenen Pflichten und Rechte. Aufgrund der in den Gesprächen gewonnenen Eindrücke wird seitens des Bezirkswahlamtes Herr Reinhard Nowotny für den Schiedsamtsbezirk 1 vorgeschlagen.
Berlin-Neukölln, 26.04.2022
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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