Drucksache - 0006/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt 9 festgesetzt und besteht aus
dem Vorsteher, der stellvertretenden Vorsteherin,
der/m Fraktionsvorsitzenden der SPD,
der/m Fraktionsvorsitzenden der Grünen,
der/m Fraktionsvorsitzenden der CDU,
der/m Fraktionsvorsitzenden der LINKEN,
der/m Fraktionsvorsitzenden der AfD und
der/m Fraktionsvorsitzenden der FDP
sowie zusätzlich einem Mitglied der Fraktion der SPD. |
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Montag bis Donnerstag
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an Sitzungstagen des Ältestenrats
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an Tagen der BVV-Sitzungen
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