Drucksache - 0006/XXI  

 
 
Betreff: Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
04.11.2021 
1. öffentliche konstituierenden Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt 9 festgesetzt und besteht aus

 

dem Vorsteher,

der stellvertretenden Vorsteherin,

 

der/m Fraktionsvorsitzenden der SPD,

 

der/m Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

 

der/m Fraktionsvorsitzenden der CDU,

 

der/m Fraktionsvorsitzenden der LINKEN,

 

der/m Fraktionsvorsitzenden der AfD und

 

der/m Fraktionsvorsitzenden der FDP

 

sowie zusätzlich einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 
 

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