Drucksache - 2384/XX  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
18.08.2021 
63. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 11.08.2021
Vorlage zur Beschlussfassung
§81_Haushaltsrechnung_2020
KassenmäßigerAbschluss§82
Haushaltsabschluss§83
Vorblatt Tabelle 300_2020_1
Anlage_1_Einzelplanübersicht_BEA_2020
Anlage_2_Vermögensnachweis_2020
Anlage_3_NachweisKasssenreste_BKR_2020
Anlage_4_Verwahrungen_Vorschüsse_2020
Anlage_5_Nachweis_höhere_neue_Ausgaben_UHN_2020
Anlage_6_Nachweis_VEs_UIV_2020
Anlage_7_Überschreitungsnachweise_2020
Anlage_8_über_und_außerplanmäßige_VEs_UUV_2020
Anlage_9_Rücklagen_2020
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen

 987.362.342,98 EURO

 

Summe der Ist-Ausgaben

 977.872.775,02 EURO

 

Kassenmäßiges Jahresergebnis

 9.489.567,96 EURO

 

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage:

Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung von 2020). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. Wegen des Umfangs wird die titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) nur in elektronischer Form bereitgestellt, bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2020 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk

I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2020\Haushaltsrechnung.

 

Berlin-Neukölln, 03. August 2021

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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