Drucksache - 2383/XX  

 
 
Betreff: Faktische Abschaffung des verbrieften Rechts auf Bürgerbeteiligung im Sanierungsteilgebiet Sonnenallee durch das Bezirksamt Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Knopp, Andreas 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
18.08.2021 
63. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Einwohneranfrage
Antwort 2383/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt Neukölln verlautet auf seiner Internetseite www.kms-sonne.de, dass der Gesetzgeber Verfahrensbetroffenen bei städtebaulichen Sanierungsverfahren gemäß Baugesetzbuch bestimmte Rechte einräumt: „hierzu gehören ein umfangreiches Informationsrecht und auch das Recht, gehört zu werden und Vorschläge zu unterbreiten. […] Damit die Sanierungsbetroffenen ihre Mitwirkungsrechte nachhaltig und erfolgreich in ihrem Sinne wahrnehmen können, ermöglicht das Land Berlin die Bündelung der Interessen der Akteure in einer gemeinsamen, mit der Verwaltung vernetzten Interessenvertretung.“

Das Beteiligungsgremium Sonnenallee war eine solche Interessenvertretung für das Sanierungs-teilgebiet Sonnenallee. Im März 2020 stellte das Stadtentwicklungsamt wegen Austritt mehrerer gewählter Teilnehmer die Beschlussunfähigkeit fest und verkündete (Schreiben vom 17. März 2020): „Natürlich wollen wir auch zukünftig einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Betroffenen und Verwaltung und Ihre Mitwirkung nach § 137 des Baugesetzbuchs gewährleisten. Die regelmäßigen monatlichen Runden sollen weiter stattfinden.“

Angesichts der SARS-CoV-2-Pandemie fielen jedoch weitere Termin aus. Es hieß (Schreiben vom 17. März 2020): „Selbstverständlich werden wir Sie in der Zwischenzeit […] so umfassend und frühzeitig wie möglich informieren und die Möglichkeit zu Fragen, Hinweisen, Anregungen und Kritik geben, um die Sitzung so gut wie möglich zu ersetzen.“

Die tatsächliche Situation seit März 2020: Während die Lenkungsgruppe in Form von online- Sitzungen regelmäßig tagt, finden für das Beteiligungsgremium weder Sitzungen statt noch werden dessen Teilnehmer mit Informationen versorgt - trotz bestehender Informationsinfrastruktur (Emailverteiler). Sporadische Emailanfragen von Betroffenen werden nur unbefriedigend beantwortet, Nachfragen abgeblockt. Von einer „ndelung der Interessen der Akteure in einer gemeinsamen, mit der Verwaltung vernetzten Interessenvertretung“ kann keine Rede sein. Unklar ist, warum keine online Sitzungen stattfinden. Unklar ist, warum keine Neuwahl des Gremiums erfolgt. Unklar ist ebenfalls die Funktion der Betroffenengremien innerhalb des neuen Konzeptes der Anlaufstellen.

 

Frage 1:

Wie rechtfertigt das Bezirksamt Neukölln die Diskrepanz zwischen den Rechtsansprüchen der BürgerInnen, die auf den Internetseiten des Bezirksamts dargestellt sind, und der tatsächlich seit mehr als einem Jahr andauernden Situation (s.o.), und wann und in welcher Form - auch hinsichtlich der Einbindung in das Konzept de Anlaufstellen - wird das Bezirksamt den betroffenen AnwohnerInnen die ihnen zustehende Mitwirkung im Beteiligungsgremium Sonnenallee wieder gewährleisten?

 

Frage 2:

Warum erfolgt trotz meines Informationsrechts keine Reaktion auf meine mehrfachen diesbezüglichen Emailanfragen beim SGA und Stadtentwicklungsamt, so dass ich auf diese Anwohneranfrage angewiesen bin?

 
 

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