Drucksache - 2359/XX  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre XIV-207b/33 für das Grundstück Rhodeländerweg 109 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-207b
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage Veranderungssperre_Verlaengerung_XIV-207b_33_BA-BVV-Vorlage
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r das Grundstück Rhodeländerweg 109 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-207b wird gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 12.Oktober 2020 (GVBl.S.807) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den 01. Juni 2021

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat am 1.06.2021r das Grundstück Rhodeländerweg 109 eine Verlängerung der Veränderungssperre mit der Bezeichnung XIV-207b/33 als Rechtsverordnung erlassen. Die Verordnung ist am 30.07.2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 58 auf Seite 891 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.06.2021 über die Veränderungssperre XIV-207b/33 (Drucksache Nr. 2359/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 21.09.2021

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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