Drucksache - 2353/XX  

 
 
Betreff: Jobcenter/Sozialamt wieder regelmäßig öffnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Hammer, DorisHammer, Doris
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage beantwortet
Antwort 2353/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird es wieder regelmäßige Öffnungszeiten am Jobcenter Neukölln und dem Sozialamt geben, an denen Bürger*innen auch wieder Unterlagen persönlich gegen Bestätigung abgeben oder mit Mitarbeiter*innen ohne vorherige Terminvereinbarung sprechen können?
  2. Wurden auch in Neukölln Bescheide für die Einmalzahlung von 150 Euro mit dem Hinweis auf „zweckgebunden“ und der Aufforderung „Belege zu sammeln zwecks Vorlage“ versandt und wenn ja, wurden diese Bescheide zwischenzeitlich berichtigt und die Bürger*innen informiert?
  3. Wird das Beistandsrecht nach §13 Abs.4 des SGB X bei Einladungen des Jobcenters zu telefonischen Gesprächen berücksichtigt und wenn ja, in welcher Form?
  4. Wurden oder werden Sanktionen ausgesprochen, wenn Bürger*innen unter Hinweis auf ihr Beistandsrecht telefonische Termine bzw. persönliche Termine ohne Beistand ablehnen und wenn ja, in wie vielen Fällen wurden diese angedroht bzw. umgesetzt?
  5. Wann ist mit einer Aufnahme der Tätigkeit in der beschlossenen Schiedsstelle zum Jobcenter Neukölln zu rechnen?
 
 

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