Drucksache - 2272/XX  

 
 
Betreff: Neukölln hat Eigenbedarf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
  Fraktionsvorsitzender,
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entschließung
Änderung durch Antragsteller
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Große private Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen, Vonovia, Akelius & Co machen ihre Gewinne durch immer höher getriebene Mieten. Für viele Mieter*innen bedeuten sie die Verdrängung aus ihren Kiezen und Wohnungen. Aber der Anspruch auf eine angemessene und bezahlbare Wohnung steht in der Berliner Verfassung. Deshalb sollen mit einem Volksbegehren über 240 000 Wohnungen von großen privaten Immobilienkonzernen vergesellschaftet werden. Viele davon waren bereits einmal in kommunaler Hand wie in Neukölln unter anderem die ehemaligen Bestände der GEHAG in Britz und Gropiusstadt.

Die Möglichkeit der Vergesellschaftung eröffnet Artikel 15 des Grundgesetzes. Deshalb unterstützt die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“. Diese Wohnungen sollen künftig wieder fair bewirtschaftet werden bezüglich Instandhaltung, Betriebskosten und Miethöhe. Darüber hinaus bedauern wir, dass das Bundesverfassungsgericht dem Land Berlin die gesetzgeberische Kompetenz abgesprochen hat, einen Mietendeckel zu erlassen. Die Deutsche Wohnen und andere private Immobilienunternehmen haben ungeachtet ihrer enormen Gewinne angekündigt, die eingesparten Mietanteile nachzufordern. Aber eine neue Kündigungswelle ist nicht hinnehmbar. Auch deshalb gilt es zu unterschreiben bei https://www.dwenteignen.de/.

 
 

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