Drucksache - 2248/XX
Es wurde bereits mehrfach auf verschiedenen Ebenen darauf hingewiesen, dass durch die Ausweitung der Außenfläche die Gastronomie unterstützt werden kann, zuletzt mit der Presseerklärung vom 14.04.21. Wir bemühen uns nun schon seit einiger Zeit eine Verlängerung unserer Sondergenehmigung vom November letzten Jahres für die Nutzung des Unterstreifen durch kleine Sitzgruppen zu erhalten. Um den Verlust an Sitzplätzen durch die Pandemie zu verringern und gleichzeitig die Einhaltung des Hygieneabstandes von 1,5m zwischen den Tischen zu gewährleisten und den Passant*innen ein sicheres und unkompliziertes Passieren zu ermöglichen. Die Verlängerung wird uns allerdings vom Amt für Straßen-und Grünflächen, mit Verweis auf den Beschluss 231/20 vom 6.10.20 verweigert. Uns interessiert nun,
Frage 1 Was ist die Grundlage dafür, dass der Unterstreifen nicht weiterhin für kleine, täglich auf- und abbaubare Sitzgruppen zur Sondernutzung freigegeben werden kann, sondern ausschließlich die Erweiterung der Fläche des Oberstreifens auf den Gehweg zur Sondernutzung vorgesehen ist?
Frage 2 Wie viele kleine gastronomische Betriebe wie Cafés, Bars, kleine Restaurants haben in Nordneukölln (innerhalb des S-Bahn Rings) eine Erweiterung der Fläche des Oberstreifens auf den Gehweg beantragt und genehmigt bekommen und wie viele Anträge auf Sondernutzung von Parkplätzen und Unterstreifen wurden seit April 2020 abgelehnt? |
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