Drucksache - 2239/XX  

 
 
Betreff: Mietminderung oder nur Mietstundung für Gewerbetreibende
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-NeuköllnAfD-Neukölln
Verfasser:Schröter, SteffenSchröter, Steffen
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 2239/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wurde allen Gewerbetreibenden in Räumen in bezirklicher Trägerschaft eine Mietstundung/Mietminderung infolge der staatlich angeordneten Schließung von Kantinen, Restaurants und anderen Geschäfte selbständig vom Bezirksamt Neukölln angeboten und falls nicht, musste die Mietstundung/Mietminderung von den Gewerbetreibenden aufgrund der coronabedingten staatlich angeordneten Schließung erst beantragt werden?
  2. Wurden die Gewerbetreibenden des Bezirksamtes über die Neufassung des Artikel 240 § 7 Einführungsgesetz des Bürgerliches Gesetzbuches (EGBGB) vom Bezirksamt darüber informiert, dass die staatlichen coronabedingten Maßnahmen eine Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen darstellen und daher ein Grund für eine Mietminderung sind?
 
 

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