Drucksache - 2219/XX  

 
 
Betreff: Verkehrswende in Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Fuhrmann, MarlisFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
31.05.2021 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt 1
Große Anfrage vertagt 2
Große Anfrage vertagt 3
Große Anfrage vertagt 4
Große Anfrage beantwortet
Antwort 2219/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist in Neukölln das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) zum Fuß- und Radverkehr sowie der Ausbau des ÖPNVs mit Tram- und U-Bahn-Verlängerungen zügig umzusetzen und wie kann dabei insbesondere die Neuaufteilung des Straßenraumes unter Berücksichtigung der Neuköllner Realität aussehen?
  2. Wie sind konkret eine verbesserte Aufenthaltsqualität in Einkaufsstraßen z. B. durch funktionierende multikodierte Stadtplätze, Sitzgelegenheiten, Bäume samt einspurigen Fahrbahnen pro Richtung und begrenzten Kundenparkplätzen sowie verkehrsberuhigte Wohnquartieren z. B. als „Kiezblocks“ bei Verhinderung des Durchgangsverkehrs, Schaffung von Spielstraßen zu erreichen?
  3. Wie ist der ungehinderte Fußverkehr gemäß seinem hohen Anteil an den Verkehrsarten durch Freihalten eines ausreichend breiten Mittelstreifens überall auf den Gehwegen zu gewährleisten und entsprechend dem Neuköllner „Gesamtkonzept zu Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland“r Handel und Gastronomie zu genehmigen und zu kontrollieren?
  4. Wie ist eine dauerhafte und eigenständige Radverkehrsinfrastruktur als Vorrangnetz Radverkehr auf Hauptverkehrs- sowie auf ausgewiesenen Nebenstraßen zu schaffen und durchgängig als solche im Straßenraum, auf Karten und Apps sichtbar zu machen?
  5. Wie sind der rollenden Autoverkehr durch flächendeckende Tempo 30 -Geschwindigkeitsbeschränkungen und -kontrollen zu disziplinieren, die Flächen für den ruhenden Verkehr zu beschränken und insbesondere an Kreuzungen der ungehinderte Übergang für Fußnger bzw. das gefahrlose Abbiegenr Radfahrer sicherzustellen?
 
 

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