Drucksache - 2178/XX
Der Antrag wird von der antragstellenden Gruppe zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die bis 31.März 2021 befristeten Sonderregelungen für die Außengastronomie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.
Begründung: Die Bundesregierung und die Bundesländerhaben aktuell Maßnahmen verlängert, die die wirtschaftliche Existenz sehr vieler gastronomischer Betriebe und ihrer Mitarbeiter massiv bedrohen. Daher ist es dringend notwendig, die vom Bezirksamt Neukölln am 06.10.2020 beschlossenen, bis zum 31.März 2021 befristeten, Sonderregelungen zu verlängern. Damit die Betriebe die Oster- und die Pfingstfeiertage nutzen können, wäre eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2021 sinnvoll, da es auch im April und Mai erfahrungsgemäß kalte, regnerische Tage gibt. |
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