Drucksache - 2166/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Änderung des Antragstellers vor Beschlussempfehlung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob das Halteverbot im vorderen Bereich des Gockelweg (Hausnummer 1-13) auf beide Seiten aufgeteilt werden kann, um ein gefährdungsfreies Ein- und Aussteigen zu ermöglichen und eine Beruhigung des Verkehrs zu erreichen.
Begründung: Auf der Seite des Halteverbotes befindet sich ein Gehweg, der auch den Beifahrern ein bequemes und ungefährliches Ein- und Aussteigen ermöglicht. Auf der bisherigen Parkseite befindet sich ein Bordstein der unterbrochen ist, und somit eine Stolperfalle darstellt. Zudem befindet sich hinter dem Bordstein ein Versickerungsgraben der eine weitere Gefahr darstellt. |
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