Drucksache - 2130/XX  

 
 
Betreff: Unterstellt das Bezirksamt den Buckowern Rassismus?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionslosFraktionslos
Verfasser:Zielisch, AnneFunk, Anne
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.02.2021 
Fortsetzung der 54.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.03.2021 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt 1
Große Anfrage vertagt 2
Große Anfrage vertagt 3
Große Anfrage vertagt 4
Große Anfrage vertagt 5
Große Anfrage beantwortet
Antwort 2130/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie kommt das Bezirksamt dazu, Buckower Bürgern Umerziehungsmaßnahmen in Form von Antirassismusprojekten durch die Initiative BENN aufzudrängen, das heißt, auf welcher Grundlage und mit welchen Methoden wurde im Vorfeld (wessen?) Bedarf ermittelt?
  2. Weshalb soll es den Buckowern verwehrt sein, das etwas aus der Mode gekommene Wort „Neger“, dessen Verwendung wohlgemerkt keinerlei Straftatbestand erfüllt, weiter zu benutzen, das heißt, weshalb betrachtet es das Bezirksamt (bzw. die von ihm beauftragte und finanzierte Initiative BENN) als seine Aufgabe, den Buckower rgern eine „politisch korrekte“ Sprache beizubringen und zu verordnen, obwohl diese in keinem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Berlin festgelegt ist und ihre Erzwingung einen eklatanten Widerspruch zu Artikel 2 und Artikel 5 GG darstellt?
  3. Wie ist das Bezirksamt (gemäß Aussage der BENN-Mitarbeiterin bei der Sitzung des Integrationsausschusses am 10.9.2020) zu der Auffassung gelangt, Rassismus sei ein großes Problem, und wenn dies so ist, warum und für wen?
  4. Wie hoch war die Vergütung der Kursleiter für die Antirassismusprojekte, die das Buckower Büro BENN seit 2015 durchgeführt hat?
  5. Wie hoch waren die Kosten und der Nutzen für den Steuerzahler, und nach welchen Kriterien wurde letzterer ermittelt?
 
 

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