Drucksache - 2122/XX  

 
 
Betreff: Berlin hat bewiesen: Auch ohne Feuerwerk rutscht die Stadt gut ins neue Jahr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneHaushWiVerwGleich
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
08.02.2021 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, erneut initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften Feuerwerksverbot für Privatpersonen an Silvester zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen.

 

Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z. B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Ärztebl. 2011, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48581/HNO-Aerzte-warnen-vor-Knalltrauma-zu-Sylvester).

Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. Das Verkaufsverbot von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/21 hat deutlich vor Augen geführt, mit wie wenig Aufwand die Böllerei stark reduziert wurde. Die auf den Straßen verbliebenen Silvester-Müllmengen wurden mit 130m³ gegenüber dem Vorjahr (400m³) deutlich reduziert. Es wurden nur etwa halb soviel Feuerwehreinsätze im Vergleich zum letzten Silvester registriert und die Zahl der Verletzten war geringer. In jenen Städten, die neben dem Verkaufsverbot auch allgemeine Feuerwerksverbote verhängten, waren die Wirkungen noch besser. Der maximale stündliche Höchstwert für Feinstaub in der Luft ging in den Großstädten München (92 %) und Hamburg (83%) zurück. In Berlin hrte nur ein Verkaufsverbot zu einer Reduzierung der Feinstaubkonzentration um 66 %.

 
 

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