Drucksache - 2026/XX  

 
 
Betreff: Änderung Geschäftsordnung III § 40 Wortmeldungen, Worterteilungen und Rededauer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGeschäftsordnung
Verfasser:Schulze, AndréSchulze, André
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
25.01.2021    10. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GO
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Änderungsantrag der Gr.FDP nach Beschlussempfehlung des Ausschusses:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 40 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

2. Bei der Besprechung von Großen Anfragen und Beratung von Anträgen beträgt die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion, 9 Minuten pro Gruppe und 5 Minuten für Fraktionslose, bei Beratung von Beschlussempfehlungen aus Ausschüssen, Vorlagen zur Wahl, Vorlagen zur Beschlussfassung und Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) 7 Minuten pro Fraktion, 5 Minuten pro Gruppe und 3 Minuten für Fraktionslose.

 

Bei der Beratung von Großen Anfragen hat nach der Beantwortung durch das Bezirksamt als Erstes die/der Fragesteller/in das Wort. Danach wird den Fraktionen zunächst der Reihenfolge ihrer Stärke entsprechend sowie den fraktionslosen Bezirksverordneten das Wort erteilt.

 

Der Ausschuss für empfiehlt Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

40 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

2. Bei der Besprechung von Großen Anfragen und Beratung von Anträgen beträgt die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion, 7 Minuten pro Gruppe und 5 Minuten für Fraktionslose, bei Beratung von Beschlussempfehlungen aus Ausschüssen und Vorlagen zur Beschlussfassung 7 Minuten pro Fraktion, 5 Minuten pro Gruppe und 3 Minuten für Fraktionslose, bei Beratungen von Vorlagen zur Wahl und Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) 4 Minuten pro Fraktion, 3 Minuten pro Gruppe und 2 Minuten für Fraktionslose.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§40 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

2. Bei der Besprechung von Großen Anfragen und Beratung von Anträgen beträgt die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion, 7 Minuten pro Gruppe und 5 Minuten für Fraktionslose, bei Beratung von Beschlussempfehlungen aus Ausschüssen und Vorlagen zur Beschlussfassung 7 Minuten pro Fraktion, 5 Minuten pro Gruppe und 3 Minuten für Fraktionslose, bei Beratungen von Vorlagen zur Wahl und Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) 4 Minuten pro Fraktion, 3 Minuten pro Gruppe und 2 Minuten für Fraktionslose. Bei der Beratung von Großen Anfragen hat nach der Beantwortung durch das Bezirksamt als Erstes die/der Fragesteller/in das Wort. Danach wird den Fraktionen zunächst der Reihenfolge ihrer Stärke entsprechend sowie den fraktionslosen Bezirksverordneten das Wort erteilt.

 

Begründung: Die Beratungen von Vorlagen zur Wahl und Vorlagen zur Kenntnisnahme erfordern keine ausführliche politische Debatte zwischen den Fraktionen, sondern im Regelfall nur Stellungnahmen zu den Personen, die zur Wahl stehen, bzw. die Kurzkommentierung der Berichte des Bezirksamts. Deshalb sollte die Redezeit reduziert werden um mehr Tagesordnungspunkte behandeln zu können.

 
 

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