Drucksache - 2026/XX
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Änderungsantrag der Gr.FDP nach Beschlussempfehlung des Ausschusses:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 40 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
2. Bei der Besprechung von Großen Anfragen und Beratung von Anträgen beträgt die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion, 9 Minuten pro Gruppe und 5 Minuten für Fraktionslose, bei Beratung von Beschlussempfehlungen aus Ausschüssen, Vorlagen zur Wahl, Vorlagen zur Beschlussfassung und Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) 7 Minuten pro Fraktion, 5 Minuten pro Gruppe und 3 Minuten für Fraktionslose.
Bei der Beratung von Großen Anfragen hat nach der Beantwortung durch das Bezirksamt als Erstes die/der Fragesteller/in das Wort. Danach wird den Fraktionen zunächst der Reihenfolge ihrer Stärke entsprechend sowie den fraktionslosen Bezirksverordneten das Wort erteilt.
Der Ausschuss für empfiehlt Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
40 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
2. Bei der Besprechung von Großen Anfragen und Beratung von Anträgen beträgt die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion, 7 Minuten pro Gruppe und 5 Minuten für Fraktionslose, bei Beratung von Beschlussempfehlungen aus Ausschüssen und Vorlagen zur Beschlussfassung 7 Minuten pro Fraktion, 5 Minuten pro Gruppe und 3 Minuten für Fraktionslose, bei Beratungen von Vorlagen zur Wahl und Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) 4 Minuten pro Fraktion, 3 Minuten pro Gruppe und 2 Minuten für Fraktionslose.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§40 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
2. Bei der Besprechung von Großen Anfragen und Beratung von Anträgen beträgt die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion, 7 Minuten pro Gruppe und 5 Minuten für Fraktionslose, bei Beratung von Beschlussempfehlungen aus Ausschüssen und Vorlagen zur Beschlussfassung 7 Minuten pro Fraktion, 5 Minuten pro Gruppe und 3 Minuten für Fraktionslose, bei Beratungen von Vorlagen zur Wahl und Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) 4 Minuten pro Fraktion, 3 Minuten pro Gruppe und 2 Minuten für Fraktionslose. Bei der Beratung von Großen Anfragen hat nach der Beantwortung durch das Bezirksamt als Erstes die/der Fragesteller/in das Wort. Danach wird den Fraktionen zunächst der Reihenfolge ihrer Stärke entsprechend sowie den fraktionslosen Bezirksverordneten das Wort erteilt.
Begründung: Die Beratungen von Vorlagen zur Wahl und Vorlagen zur Kenntnisnahme erfordern keine ausführliche politische Debatte zwischen den Fraktionen, sondern im Regelfall nur Stellungnahmen zu den Personen, die zur Wahl stehen, bzw. die Kurzkommentierung der Berichte des Bezirksamts. Deshalb sollte die Redezeit reduziert werden um mehr Tagesordnungspunkte behandeln zu können. |
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