Drucksache - 2024/XX
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§36 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:
6. Die Sitzungen der BVV enden, sofern nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln anders beschlossen wird, spätestens um 22.30 Uhr. Die Sitzungsdauer ist auf maximal 6 Stunden begrenzt. Tagesordnungspunkte, die nach Schließung der Sitzung nicht mehr behandelt werden, sind auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung in den jeweiligen Tagesordnungspunkt zuvorderst einzusortieren. Auf Antrag kann für diese Tagesordnungspunkte mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten eine Fortsetzung der Sitzung an einem der darauf folgenden 10 Tage beschlossen werden. Große Anfragen können, sofern nicht anders beschlossen, nur 1 Mal vertagt werden und sind ansonsten schriftlich zu beantworten. Davon abweichend kann die erste neu in eine Sitzung eingebrachte Große Anfrage jeder Fraktion bis zu 3 Mal vertagt werden, bevor sie schriftlich zu beantworten ist.
Begründung: Statt alle vertagten Drucksachen stets nach den mündlichen Anfragen gebündelt zu behandeln, wollen wir die Drucksachen in die jeweiligen Tagesordnungspunkte einsortieren (Beschlussempfehlungen, Große Anfragen, etc.). Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass ´die Beschlussempfehlungen möglichst zeitnah nach Befassung in den Ausschüssen in der BVV abgearbeitet werden und stets zuerst nach den mündlichen Anfragen auf der Tagesordnung stehen. Ergänzend sollen Große Anfragen maximal drei Mal vertagt werden können. Sollte nach dann vier BVVen keine Behandlung erfolgt sein, ist eine schriftliche Beantwortung sinnvoll, da eine evtl. Aktualität ohnehin nicht mehr vorhanden ist. |
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Legende
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