Drucksache - 2024/XX  

 
 
Betreff: Änderung Geschäftsordnung § 36 Einberufung, Termine und Ferien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGeschäftsordnung
Verfasser:Schulze, AndréSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
25.01.2021    10. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
11.03.2021    11. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§36 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:

 

6. Die Sitzungen der BVV enden, sofern nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln anders beschlossen wird, spätestens um 22.30 Uhr. Die Sitzungsdauer ist auf maximal 6 Stunden begrenzt. Tagesordnungspunkte, die nach Schließung der Sitzung nicht mehr behandelt werden, sind auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung in den jeweiligen Tagesordnungspunkt zuvorderst einzusortieren. Auf Antrag kann für diese Tagesordnungspunkte mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten eine Fortsetzung der Sitzung an einem der darauf folgenden 10 Tage beschlossen werden. Große Anfragen können, sofern nicht anders beschlossen, nur 1 Mal vertagt werden und sind ansonsten schriftlich zu beantworten. Davon abweichend kann die erste neu in eine Sitzung eingebrachte Große Anfrage jeder Fraktion bis zu 3 Mal vertagt werden, bevor sie schriftlich zu beantworten ist.

 

Begründung: Statt alle vertagten Drucksachen stets nach den mündlichen Anfragen gebündelt zu behandeln, wollen wir die Drucksachen in die jeweiligen Tagesordnungspunkte einsortieren (Beschlussempfehlungen, Große Anfragen, etc.). Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass ´die Beschlussempfehlungen möglichst zeitnah nach Befassung in den Ausschüssen in der BVV abgearbeitet werden und stets zuerst nach denndlichen Anfragen auf der Tagesordnung stehen. Ergänzend sollen Große Anfragen maximal drei Mal vertagt werden können. Sollte nach dann vier BVVen keine Behandlung erfolgt sein, ist eine schriftliche Beantwortung sinnvoll, da eine evtl. Aktualität ohnehin nicht mehr vorhanden ist.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
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