Drucksache - 1972/XX
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Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser zur Sicherstellung einer bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler das Tragen von weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, für vorpubertäre Kinder bis einschließlich Klasse 6 in öffentlichen Berliner Schulen untersagt. |
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