Drucksache - 1972/XX  

 
 
Betreff: Kopftuchverbot für Schülerinnen bis einschließlich Klasse 6
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionslosBildung, Schule und Kultur
Verfasser:Zielisch, AnneSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Integration Ausschussberatung
08.10.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration gemeinsam mit dem Migrationsbeirat vertagt   
23.02.2021 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration im Ausschuss abgelehnt     
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
02.03.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
02.06.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
10.08.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
18.08.2021 
63. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK ff, Int
Ausschuss Int vertagt 1
Ausschuss Beschluss Int
Ausschuss BSK vertagt 1
Ausschuss BSK vertagt 2
Ausschuss Beschluss BSK
Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser zur Sicherstellung einer bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler das Tragen von weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, für vorpubertäre Kinder bis einschließlich Klasse 6 in öffentlichen Berliner Schulen untersagt.

 
 

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