Drucksache - 1958/XX  

 
 
Betreff: Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Gropiusstadt“ im Bezirk Neukölln von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Ausschussberatung
06.10.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Überweisung SuW
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bau-gesetzbuchs („Milieuschutzverordnung“) für das Gebiet „Gropiusstadt“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen.

 

Die Milieuschutzsatzung soll gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBL. S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) nach Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, 15. September 2020

 

 

 

___________________ _____________________

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Gropiusstadt“ im Bezirk Neukölln ist am 03.11.2020 durch die BVV beschlossen worden und am 14.11.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 52 auf Seite 866-868 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1958/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 23. Februar 2021

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 
 

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