Drucksache - 1951/XX  

 
 
Betreff: Eichenquast Tempo 30
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Verkehr, Tiefbau und OrdnungBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
11.11.2020 
Fortsetzung der 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
02.12.2020 
Fortsetzung der 52. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung - 1. Lesung
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschlussempfehlung vertagt 3
Beschlussempfehlung vertagt 4
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 1
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, ob aus verkehrlichen Gründen am Eichenquast zwischen Ringslebenstraße und Wildhüterweg Tempo 30 eingerichtet werden kann.

 

 

-Schlussbericht-

 

r die Einrichtung einer streckenbezogenen Tempobegrenzung auf 30 km/h wird nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde kein zwingender verkehrlicher Grund gesehen. Auch seitens der Polizei wird keine besondere Gefahrenlage gesehen, die eine Temporeduzierung begründen würde.

 

Die BVG spricht sich für eine Beibehaltung von Tempo 50 km/h aus, da streckenbezogene Tempobegrenzungen in der Summe zu Verzögerungen bei den Fahrplänen führen. Längere Fahrzeiten, auch wenn es sich nur um kurze Zeitabschnitte handelt, führen in ihrer Summe zu Kostensteigerungen, die vom Aufgabenträger (Land Berlin vertreten durch SenUVK) übernommen werden müssen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 31.05.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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