Drucksache - 1951/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, ob aus verkehrlichen Gründen am Eichenquast zwischen Ringslebenstraße und Wildhüterweg Tempo 30 eingerichtet werden kann.
-Schlussbericht-
Für die Einrichtung einer streckenbezogenen Tempobegrenzung auf 30 km/h wird nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde kein zwingender verkehrlicher Grund gesehen. Auch seitens der Polizei wird keine besondere Gefahrenlage gesehen, die eine Temporeduzierung begründen würde.
Die BVG spricht sich für eine Beibehaltung von Tempo 50 km/h aus, da streckenbezogene Tempobegrenzungen in der Summe zu Verzögerungen bei den Fahrplänen führen. Längere Fahrzeiten, auch wenn es sich nur um kurze Zeitabschnitte handelt, führen in ihrer Summe zu Kostensteigerungen, die vom Aufgabenträger (Land Berlin vertreten durch SenUVK) übernommen werden müssen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 31.05.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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