Drucksache - 1927/XX  

 
 
Betreff: Neuköllner Ehrengrabstätten in besseren Zustand versetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPGrünflächen
Verfasser:1. Leppek, Roland
2. Beitritt: Fraktionslose Zielisch
Scharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Grünflächenausschuss Ausschussberatung
17.09.2020 
14. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
11.11.2020 
Fortsetzung der 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
02.12.2020 
Fortsetzung der 52. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.02.2021 
Fortsetzung der 54.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt Zielisch
Überweisung Grünfl.
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschlussempfehlung vertagt 3
Beschlussempfehlung vertagt 4
Beschluss

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ehrengrabstätten auf Neuköllner Friedhöfen, insbesondere denen in landeseigener Trägerschaft in einen angemessenen Zustand zu versetzen. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit zivilgesellschaftliches Engagement einbezogen werden kann.

 

Begründung: Laut Berliner Senat sind Ehrengrabstätten „… Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben…“.

Die Ehrengrabstätten in Neukölln befinden sich auf den Friedhöfen in landeseigener Trägerschaft in keinem guten Pflegezustand und sind daher nicht geeignet, der begrabenen Persönlichkeiten angemessen zu gedenken. Weder Ihnen noch dem zuständigen Bezirksamt machen solche Gräber Ehre.

Neben anderen geeigneten Maßnahmen könnte auch die Übernahme von Patenschaften für einzelne Ehrengrabstätten geprüft werden, z.B. durch Institutionen, die die Arbeit bestimmter betroffener Personen fortführen oder sich Ihnen auf andere Art verbunden fühlen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen