Drucksache - 1920/XX  

 
 
Betreff: Künstlern Auftritte ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBildung, Schule und Kultur
Verfasser:Manteuffel, ElfriedeSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
07.10.2020 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
11.11.2020 
Fortsetzung der 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
02.12.2020 
Fortsetzung der 52. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.02.2021 
Fortsetzung der 54.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschlussempfehlung vertagt 3
Beschlussempfehlung vertagt 4
Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich bei der Kulturstiftung Schloss Britz dafür einzusetzen, Künstlern, die während der Schließung ihrer Spielstätten nicht auftreten können, die Freiluftbühne im Gutshof Britz bei Bedarf kostengünstig zur Verfügung zu stellen.

 
 

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