Drucksache - 1908/XX
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Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Senat verhängte _Mund-Nasen-Schutzpflicht_an den Berliner Schulen, insbesondere an den Neuköllner Schulen zurückgenommen wird.
Begründung: Auch in Neukölln sollen Kinder in den Schulen in bestimmten Bereichen Masken tragen, beispielsweise auf dem Schulhof während der Pausen. Gerade dort also wo frische Luft und Sauerstoff getankt werden sollen, was außerordentlich wichtig für die Konzentration im Unterricht ist. In vielen Schulen ist der Mund-Nasen-Schutz sogar im Unterricht zu tragen. Stichhaltige Belege für die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme wurde bisher nicht erbracht. Wissenschaftlich fundierte Nachweise über einen positiven Effekt der Masken gibt es bislang ebenfalls keine. Vielmehr äußert sich selbst das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generell skeptisch zur Sinnhaftigkeit der Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen (z.B. selbst hergestellte Masken, „Community- oder DIY-Masken“). Zitat: „Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“ Deutschlandweit bekräftigen inzwischen Mediziner, Sozialarbeiter und Lehrer die Ablehnung eines Maskenzwanges für Schüler mit mannigfaltigen fachlichen Argumenten aus medizinischer und pädagogischer Sicht. Sie führen unter anderem an, dass Kinder in ihrer Entwicklung und bei der Herausbildung von Sozialkompetenzen in hohem Maße auf emotionale Beziehungen zu Erwachsenen und auf gegenseitigen Kontakt untereinander angewiesen sind. Dies geschieht vor allem auch über Mimik. Moralische Erfahrungen und Begriffe wie Würde, Respekt, Integrität oder Anstand können nicht virtuell erlernt werden. Durch maskierte Kontakte ist diese nonverbale Kommunikation jedoch kaum vermittelbar. Derlei wesentliche Elemente von Erziehung und Lernen durch eine Maskenpflicht in Schulen so massiv zu beschneiden, ist hochgradig entwicklungsgefährdend. Eine logische Folge ist daher die verstärkte Entwicklung von Angststörungen bei Kindern. Mediziner und Sozialpädagogen erleben in ihren Sprechstunden eine wachsende Zahl von Kindern mit Anzeichen einer Überforderung durch die von ihnen abverlangten Verhaltensregeln und durch die ihnen faktisch aufgebürdete Verantwortungslast, welche sie für die Gesundheit ihrer Angehörigen tragen sollen. Die Kinder entwickeln Angst vor eigenem Erkranken und Sterben ebenso wie vor dem ihrer Angehörigen. Sie bekommen Schlafstörungen und entwickeln Verhaltensstörungen wie Waschzwänge. Auch Lehrer haben während des Unterrichts und in den Pausen verstärkt mit derartigen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern zu tun. |
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