Drucksache - 1901/XX  

 
 
Betreff: Mund-Nasen-Schutz für Kinder an Schulen ist Kindeswohlgefährdung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Schröter, SteffenSchröter, Steffen
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage
Antwort 1901/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie wird die vom Land Berlin verhängte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) an Schulen für Schüler kontrolliert ?
  2. Welche Sanktionen werden und wurden gegen Schülern, Eltern und Lehrern wegen der Missachtung der Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) an Schulen bisher verhängt?
  3. Wie steht das Jugendamt Neukölln zu seinem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII zu der vom Land Berlin verordneten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) an Schulen für Kinder und Heranwachsende, obwohl das Tragen und das Nötigen zum Tragen einer MNS für Kinder/Heranwachsende eine Körperverletzung darstellt?
  4. Wie geht die staatliche Gemeinschaft in seinem nach Artikel 6  Absatz 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramt gegen Lehrer, Schuldirektoren, Gesundheitsamtsmitarbeiter vor, weil diese die Eltern daran hindern, ihr nach Art 6 Absatz 2 Satz 1 GG verbrieftes Recht auszuüben, ihr Kind vor rperverletzungen (Nötigen zum Tragen eines MNS) zu schützen?
  5. Wie geht das Jugendamt, Schulamt, Gesundheitsamt oder Schule gegen Eltern vor, die sich weigern, dass ihr Kind ein Mund-Nasen-Schutz in der Schule trägt, und welche Konsequenzen müssen die Eltern fürchten ?
 
 

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