Drucksache - 1896/XX  

 
 
Betreff: Gastronomie stärken - Gegen Alkoholverbot
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
  Fraktionsvorsitzender,
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entschließung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln hat mit großem Bedauern erfahren, dass die Gesundheitssenatorin und Teile der Senatsverwaltung den gastronomischen Einrichtungen und Spätverkaufstellen ohne jeglichen Grund nach der mehrmonatigen unnötigen Schließung weiter das wirtschaftliche Leben schwer machen will.

 

Es geht hier in Neukölln um mehrere tausende Arbeitsplätze, die durch einen Alkoholverbot in gastronomischen Einrichtungen und Spätverkaufsstellen ihren Arbeitsplatz verlieren. Das Bezirksamt Neukölln soll sich nicht als Spaßbremse darstellen und Jugendliche sowie Touristen feiern lassen.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen im Land Berlin DAFÜR einzusetzen, dass dort keine weiteren wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen wie z.B. Alkoholverbot in den gastronomischen Einrichtungen und Spätverkaufsstellen getroffen werden.

 

Alle gastronomischen Einrichtungen sind über die Bereitstellung von Außenflächen zu unterstützen. Das gilt auch für die gastronomischen Einrichtungen am Böhmischen Platz, DENEN die Fraktion Die Grünen, SPD und Linke ihr wirtschaftliches Fortbestehen erschweren wollen, in dem die Sondernutzungsgenehmigungen nicht mehr verlängert werden.

 

Arbeitsintensive Kontrollen gastronomischen Einrichtungen durch das Bezirksamt Neukölln sind auf das Nötigste einzuschränken; vielmehr soll Augenmerk auf die wachsende Vermüllung durch illegale Mülldeponien gelegt werden. Eventuell weitere Stellen für das Ordnungsamt sind vorrangig für die Aufgabe Verhinderung von illegalen Mülldeponien einzusetzen.

 
 

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