Drucksache - 1885/XX  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2019 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
05.10.2020 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 1 200525_Überschreitung 2019_1
Anlage 38_Nachweisung_Abschluss_2019_Anhang
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

überplanmäßige Ausgaben 2.806.588,61 EUR

 

außerplanmäßige Ausgaben 867.211,98 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EUR

 

Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die anliegende Nachweisung enthält die Darstellung nach § 5 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2020/2021 der Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen, die die Betragsgrenze von 50.000 € überschreiten, sowie eine buchungsstellenscharfe Zusammenstellung der geleisteten Haushaltsüberschreitungen unterhalb dieser Betragsgrenze.

 

Rechtsgrundlagen: Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1, § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, § 5 Abs. 3 HG 20/21

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2019.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

Berlin-Neukölln, den 23.06.2020

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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