Drucksache - 1858/XX
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den bereits 1994 eingeleiteten BFF-Landschafts-Plan XIV-L-6 ("Mittelbereich Neukölln I" bzw. "Neuköllner Altstadt (S-Bahn Innenring)" endlich voran zu treiben und zügig zur Festsetzung zu bringen. In diesem Landschaftsplan soll der zu erreichende Biotopflächenfaktor (BFF) verbindlich festgeschrieben werden, um insbesondere durch Entsiegelungsmaßnahmen, das Anlegen von Vegetationsflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen einen Beitrag zu Biodiversität, der Verbesserung der Lebensraumfunktion für Flora und Fauna und den Klimaschutz zu leisten.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, wo weitere BFF-Landschafts-Pläne eingeleitet werden können, um diese Ziele auch außerhalb des Geltungsbereichs des Plans XIV-L-6 verbindlich festzuschreiben.
Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den bereits 1994 eingeleiteten BFF-Landschafts-Plan XIV-L-6 ("Mittelbereich Neukölln I" bzw. "Neuköllner Altstadt (S-Bahn Innenring)" endlich voran zu treiben und zügig zur Festsetzung zu bringen. In diesem Landschaftsplan soll einen mindestens der zu erreichende Biotopflächenfaktor (BFF) verbindlich festgeschrieben werden, um insbesondere durch Entsiegelungsmaßnahmen, das Anlegen von Vegetationsflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen einen Beitrag zu Biodiversität, der Verbesserung der Lebensraumfunktion für Flora und Fauna und den Klimaschutz zu leisten.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, wo weitere BFF-Landschafts-Pläne eingeleitet werden können, um diese Ziele auch außerhalb des Geltungsbereichs des Plans XIV-L-6 verbindlich festzuschreiben.
Begründung: Der Biotopflächenfaktor (BFF) stellt eine Kennzahl dar, mit der sich grüne Belange und grüne Infrastruktur gerade in dicht bebauten Innenstadtgebieten steuern lassen. Da eine Vielzahl von möglichen Einzelleistungen berücksichtigt werden, kann durch eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen zur Erreichung des Planziels beigetragen werden. Das Stadtentwicklungsamt macht derzeit Baugenehmigungen gemäß den 16 Leitlinien zur planungsrechtlichen Beurteilung von Wohnungsbauvorhaben und der Nachverdichtung im Bestand (Dachgeschossausbau, Lückenschließung, Aufstockung) im Rahmen des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) u.a. von der Erreichung eines Mindest-BFF abhängig. Dieser Mindest-BFF orientiert sich am Gutachten "Der Biotopflächenfaktor als ökologischer Kennwert. Grundlagen zur Ermittlung und Zielgrößenbestimmung" und verlangt je nach konkreter Situation einen Mindest-BFF von 0,3 - 0,6. Diese Verpflichtung kommt allerdings nur dort zum Tragen, wo eine Befreiungsentscheidung nach § 31, Absatz 2 BauGB erforderlich ist. Gerade im hochverdichteten Neuköllner Norden wäre aber eine generelle Festsetzung unabhängig davon wünschenswert, um Neukölln für die Herausforderungen des Klimawandels fit zu machen. Ein höherer BFF trägt auch dazu bei, die Verdunstung im Sommer zu erhöhen und damit zur Abkühlung der sich stark aufheizenden Innenstadtkieze beizutragen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 03.11.2020 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, den bereits 1994 eingeleiteten BFF-Landschaftsplan XIV-L-6 („Mittelbereich Neukölln I“ bzw. „Neuköllner Altstadt (S-Bahn Innenring)“ endlich voranzutreiben und zügig zur Festsetzung zu bringen. In diesem Landschaftsplan soll der zu erreichende Biotopflächenfaktor (BFF) verbindlich festgeschrieben werden, um insbesondere durch Entsiegelungsmaßnahmen und das Anlegen von Vegetationsflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen einen Beitrag zu Biodiversität und Verbesserung der Lebensraumfunktion für Flora und Fauna sowie den Klimaschutz zu leisten.
Darüber hinaus wurde das Bezirksamt gebeten zu prüfen, wo weitere BFF-Landschaftspläne eingeleitet werden können, um diese Ziele auch außerhalb des Geltungsbereiches des Planes XIV-L-6 verbindlich festzuschreiben.
Der Antrag wurde in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Wohnen (15.09.20) sowie Umwelt und Natur (24.9.2020) beraten. Im Zuge der Beratung entstand auch die Frage, welche Abteilung für die Entwicklung und Aufstellung von Landschaftsplänen zuständig sei.
Um die aufgetretene Unklarheit zu beseitigen, wandte sich BezStR Eberenz an die Senatsinnenverwaltung. Diese stellte mit Schreiben des Innenstaatssekretärs Akmann vom 5.12.2020 die „Zuordnung des Bereiches der Landschaftsplanung zu den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern“ fest.
Unabhängig von der Frage, welche Abteilung für die Aufstellung von Landschaftsplänen zuständig sei, befürwortete auch der Ausschuss für Umwelt und Natur den Antrag.
Die Bearbeitung des genannten BFF-Landschaftsplanes sowie die Eruierung, wo im Bezirk weitere Landschaftspläne zum Schutz der Grünen Infrastruktur möglich und sinnvoll sind, geschieht im Rahmen der Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes für die Landschaftsplanung im Bezirk, eines bezirklichen Landschaftsrahmenplanes, wozu am 16.08.2021 ein entsprechender Beschluss im Bezirksamt gefasst wurde.
Berlin-Neukölln, den 26.10.2021
Martin Hikel Bernward Eberenz |
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