Drucksache - 1857/XX  

 
 
Betreff: Ältestenratssitzungen während der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEGeschäftsordnung
Verfasser:Licher, ThomasSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.06.2020 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
14.08.2020    9. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
25.01.2021    10. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GO
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Rücküberweisung GO
Ausschuss Beschluss 2
Beschluss

Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung erneut die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In §13 Abs. 2 wird das Wort "einberufen" durch "während der BVV fortgesetzt" ersetzt.

 

Es wird ein neuer Abs. 3 eingefügt: "Der Ältestenrat muss einberufen werden, wenn drei seiner Mitglieder oder eine Fraktion es verlangen."

 

Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 4, der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5

 

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Paragraph §13 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird um ein 5. Absatz erweitert. Der neue Absatz 5 soll lauten:

 

5. Wird der Ältestenrat innerhalb einer BVV-Sitzung einberufen, handelt es sich um eine Fortsetzung der in der Regel vor der BVV stattfindenden Ältestenratssitzung.

 

Begründung: Wenn der Ältestenrat während einer BVV-Sitzung einberufen wird, sind die Beratungen nur von kurzer Dauer und den Teilnehmer*innen entsteht kein zusätzlicher Aufwand. In der Regel hat bereits vor der BVV eine reguläre Ältestenratssitzung stattgefunden. Weitere Zusammenkünfte können als Fortsetzung der regulären Ältestenratssitzung gelten.

 
 

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