Drucksache - 1857/XX
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung erneut die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In §13 Abs. 2 wird das Wort "einberufen" durch "während der BVV fortgesetzt" ersetzt.
Es wird ein neuer Abs. 3 eingefügt: "Der Ältestenrat muss einberufen werden, wenn drei seiner Mitglieder oder eine Fraktion es verlangen."
Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 4, der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Paragraph §13 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird um ein 5. Absatz erweitert. Der neue Absatz 5 soll lauten:
5. Wird der Ältestenrat innerhalb einer BVV-Sitzung einberufen, handelt es sich um eine Fortsetzung der in der Regel vor der BVV stattfindenden Ältestenratssitzung.
Begründung: Wenn der Ältestenrat während einer BVV-Sitzung einberufen wird, sind die Beratungen nur von kurzer Dauer und den Teilnehmer*innen entsteht kein zusätzlicher Aufwand. In der Regel hat bereits vor der BVV eine reguläre Ältestenratssitzung stattgefunden. Weitere Zusammenkünfte können als Fortsetzung der regulären Ältestenratssitzung gelten. |
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