Drucksache - 1854/XX  

 
 
Betreff: Absolutes Halteverbot in der Stubenrauchstraße verlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Förster, ChristopherPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.06.2020 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
12.08.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Telefonnr.: 030 5679 5800 Meeting-ID: 803 607 2961 Kenncode: 534467 https://us02web.zoom.us/j/8036072961?pwd=UVlSdWZ3c21FNXEyalROWktab2EvQT09 vertagt   
09.09.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt   
18.11.2020 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss vertagt 2
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das Verkehrszeichen 283 „Absolutes Halteverbot" vor einem Imbiss-Geschäft in der Stubenrauchstraße 103 auf die Stubenrauchstraße 101 zu verlegen.

 

Begründung: Vor kurzem wurde rund um ein Imbiss-Geschäft in der Stubenrauchstraße 103 das Verkehrszeichen 283 „Absolutes Halteverbot" angebracht. Durch das Anbringen des Verkehrszeichens ist es Kunden nicht mehr erlaubt, vor dem Imbiss-Geschäft kurz mit dem PKW anzuhalten. Das Bezirksamt wird daher gebeten, das Verkehrszeichen 283 „Absolutes Halteverbot" erst auf Höhe der Stubenrauchstraße 101 anzubringen.

 
 

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