Drucksache - 1818/XX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIV-287a-1 („Krugpfuhlsiedlung – Hanne Nüte“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
11.11.2020 
Fortsetzung der 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage XIV-287a-1_BA-Vorl-Fests
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Anlage zum SB XIV-287a-1_5000er
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 1
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)   Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-287a-1 vom 12. August 2019 für das Gelände zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-287a-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b)   Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.3 der anliegenden Begründung beschrieben.

c)   Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-287a-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 28.04.2020

 

 

___________________ _____________________

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

-Schlussbericht-

 

Der Bebauungsplan XIV-287a-1 vom 12. August 2019r das Gelände zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, ist am 2. Juni 2020 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 3. Juli 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 32 auf Seite 578 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1818/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 28. September 2020

 

 

 

___________________ _____________________

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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