Drucksache - 1815/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. als beratendes Mitglied eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Bezirkselternausschusses Kita an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.

 

Frau Armida Di Lorenzo wurde zwischenzeitlich als ordentliches beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss benannt. Der Bezirkselternausschuss Kita hat Frau Carolin Christoph als Nachfolgerin für Frau Armida Di Lorenzo als stellvertretendes beratendes Mitglied gemeldet.

 

Weitere Daten zu der o.g. Personen:

 

stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme

 

Carolin Christoph

(Bezirkselternausschuss Kita)

 
 

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