Drucksache - 1741/XX
Frage 1: Welche konkreten Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für das Bezirksamt Neukölln einerseits und für die Senatsverwaltung für Wohnen andererseits und welche personellen Maßnahmen hat das Bezirksamt getroffen oder wird es treffen, um seiner eigenen Zuständigkeit gerecht zu werden?
Frage 2: Welche darüber hinausgehenden Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Neuköllner Bevölkerung und insbesondere jene, die keinen Zugang zum Internet haben, über ihre Ansprüche aus dem sogenannten Mietendeckel sowie ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren? |
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