Drucksache - 1633/XX
Bei einem dem Bezirksamt bekannten Leerstand hat der Eigentümer die Möglichkeit, einen Antrag auf Leerstand wegen Sanierungsarbeiten zu stellen.
Frage 1: Wie viele leerstehende Wohnungen im Milieuschutzgebiet Schillerpromenade sind aktuell von genehmigten Anträgen auf Leerstand wegen Sanierungsarbeiten betroffen und wie lange sind die Fristen für einen genehmigten Leerstand? (Falls keine Daten speziell für das Milieuschutzgebiet Schillerpromenade zur Verfügung stehen, bitte ich alternativ um die Anzahl der betroffenen Wohnungen in den gesamten Milieuschutzgebieten bzw im gesamten Bezirk; sollten keine Erhebungen vorliegen, bitte ich zur Klärung um einen persönlichen Termin).
Frage 2: Für eine Sanierung muss der Eigentümer Bauanträge stellen, die bis zu 4 Monate Bearbeitungszeit in der Behörde in Anspruch nehmen. Erst nach der Genehmigung der Bauanträge kann der Eigentümer die Sanierung mit einer 3-monatigen Frist bei den Mietern ankündigen. Hierdurch bleiben sämtliche Wohnungen etwa ein halbes Jahr leer stehen, obwohl hier wenigstens befristete Mietverhältnisse möglich wären. Beim Antrag auf Leerstand wegen Sanierungsarbeiten reicht offenbar ein simpler Nachweis, dass eine Firma beauftragt wurde.
Warum prüft die Abteilung für Zweckentfremdung bei der Antragstellung nicht das Vorhandensein von genehmigten Bauanträgen, die bei Sanierung Voraussetzung sind? Dies wäre ein viel effektiverer Nachweis, dass der Eigentümer tatsächlich sanieren möchte. |
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