Drucksache - 1632/XX  

 
 
Betreff: Das Recht des Bezirks auf Zwangsvermietung von Leerstand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Hohn, Chris 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Einwohneranfrage
Antwort 1632/XX

Frage 1:

Wie viele Planstellen gibt es in der Abteilung für Zweckentfremdung für das Milieuschutzgebiet Schillerpromenade und wieviele Mitarbeiter sind tatsächlich in diesem Bereich beschäftigt?

 

Frage 2:

Welche Möglichkeiten ergreift der Bezirk gegenüber dem Eigentümer, dem nicht genehmigten Leerstand entgegenzuwirken und wie viele leerstehende Wohnungen wurden seit Einführung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz 2014 durch den Bezirk bzw durch einen Treuhändler „zwangsvermietet“?

 
 

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